Können wir Tag und Uhrzeit der kirchlichen Trauung wählen?
Üblicherweise finden Trauungen am Samstag statt, in der Regel um 14.00 Uhr. Wenn Ihnen ein anderer Termin vorschwebt, melden Sie sich zur Absprache frühzeitig im Pfarramt.  In der stillen Woche (Karwoche) vor Ostern sind keine Trauungen möglich.

Ist es möglich, die Kirche besonders zu schmücken und kostet das dann etwas?
Den Blumenschmuck für Trauungen übernehmen in unserer Kirchengemeinde die Brautleute selbst. Es wäre schön, wenn dieser Blumenschmuck dann auch für die sonntägliche Gemeinde bleiben darf. Die Gottesdienstgemeinde freut sich immer mit, wenn sie die schönen Blumen sieht. Welchen Blumenschmuck Sie wählen, überlassen wir Ihrem Geschmack. Die Erfahrung lehrt, dass in unserer Kirche oft „weniger mehr ist“, d.h. ein Altargesteck, ein  Gesteck vor dem Lesepult und Blumen an den Bänken reichen aus, die Kirche in einen festlichen Raum zu verwandeln.
Unsere örtlichen Blumengeschäfte kennen unsere Kirche gut. Diese beraten Sie auch gerne weiter.

Dürfen wir während des Gottesdienstes fotografieren oder filmen?
Fotos von Ihrer Trauung sind schöne Erinnerungen an diesen Tag. Daher ist es uns wichtig, dass Sie auch Bilder von Ihrer Trauung machen dürfen. Am sinnvollsten ist es, wenn nur ein einziger Fotograf das für Sie übernimmt, damit Ihr Gottesdienst nicht im Blitzlichtgewitter untergeht und die besondere Atmosphäre darunter leidet. Der Fotograf kann sich kurz vor der Trauung mit uns in Verbindung setzen, damit wir gemeinsam besprechen, wann und wo die Aufnahmen am besten zu machen sind.

Was kostet die Trauung?
Der Dienst des Ortspfarrers in der Gemeindekirche wird nicht in Rechnung gestellt. Für die Amtshandlung müssen wir jedoch eine Gebühr erheben, um Unkosten der Kirchengemeinden abzudecken wie den Organistendienst, Verwaltung, Heizung, Reinigung usw. Die Gebühr liegt aktuell bei 100,00 Euro.

Kann uns ein uns bekannter Pfarrer in Wiesentheid trauen, der nicht in der Gemeinde arbeitet?
Bitte sprechen Sie den von Ihnen gewählten Pfarrer langfristig an und klären Sie, ob er zum Dienst in einer fremden Gemeinde bereit ist. Der gewählte Pfarrer beantragt dann die Erlaubnis des Wiesentheider Ortspfarrers, ohne die er die Trauung in der Gnadenkirche nicht durchführen darf. Dies ist absolut notwendig, da nur der Ortspfarrer Übersicht über die Terminplanung in der Ortsgemeinde, über die Gemeindegliederliste und weitere wichtige organisatorische Angelegenheiten besitzt. Besonders langfristig muss die Klärung erfolgen, wenn der gewählte Pfarrer nicht im geistlichen Amt der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern steht. Der Eintrag ins Kirchenbuch erfolgt im Pfarramt in Rüdenhausen, dort wird auch die Trauurkunde ausgefertigt.

Können wir in der Gnadenkirche heiraten, wenn wir nicht aus dieser Gemeinde stammen?
Trauungen von Auswärtigen sind bei uns grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Partner einer evangelischen Landeskirche, einer deutschen evangelisch-lutherischen Freikirche oder einer lutherischen Kirche im Ausland angehört.  Wenn Sie nicht Mitglied unserer evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde  sind, brauchen wir aus Ihren „Heimat-Kirchengemeinden“ einen Erlaubnisschein des Pfarrers. Es ist am einfachsten, wenn Sie sich deshalb mit dem Wiesentheider Ortspfarrer in Verbindung setzen – die Zustimmung von Pfarramt zu Pfarramt ist in der Regel eine Formsache.

Was, wenn einer der Partner einer anderen christlichen Konfession angehört?
Das ist meistens kein Hindernis für die Trauung, obwohl das Verständnis der Trauung in der lutherischen, der römisch-katholischen und der orthodoxen Kirche unterschiedlich ist. Zwischen evangelisch-lutherischer und römisch-katholischer Kirche gibt es klare Absprachen: Ist einer der Partner römisch-katholisch, gibt es die Möglichkeit eines gemeinsamen Traugottesdienstes, an dem Pfarrer beider Konfessionen mitwirken. Findet die Trauung in einer lutherischen Kirche statt, wird im Wesentlichen der lutherischen Ordnung gefolgt. Andernfalls erfolgt die Trauung nach der katholischen Ordnung. Der Pfarrer der anderen Konfession übernimmt im Gottesdienst aber wichtige Aufgaben, so dass zum Ausdruck kommt: Diese Ehe verbindet nicht nur zwei Menschen, sondern auch zwei Konfessionen. Findet die Trauung nach lutherischer Ordnung statt, ist für den römisch-katholischen Partner eine „Befreiung von der Formpflicht“ nötig, die er über seinen Ortspfarrer beim bischöflichen Ordinariat beantragt.  
Wird von einem gemischt-konfessionellen Brautpaar eine lutherische Trauung ohne Beteiligung eines katholischen Geistlichen begehrt, sollte der katholische Teil des Brautpaares mit seinem Gemeindepfarrer den Antrag auf eine „Befreiung von der Formpflicht“ ans bischöfliche Ordinariat stellen. Sonst wird die Trauung seitens der römisch-katholischen Kirche nicht als rechtswirksam anerkannt.

Nur einer von uns gehört der Kirche an, können wir uns trotzdem kirchlich trauen lassen?
Gehört nur ein Partner der Kirche an, kann ein „Gottesdienst zur Eheschließung“ gefeiert werden. Dieser Gottesdienst ähnelt der Trauung, setzt aber nicht das christliche Bekenntnis von Mann und Frau voraus, wie es die Trauung tut. Der „Gottesdienst zur Eheschließung“  muss über den Ortspfarrer beantragt und durch den Dekan genehmigt werden. Hierzu muss ein klärendes Gespräch vorausgehen.

Wir sind beide nicht in der Kirche. Können wir uns kirchlich trauen lassen?
Nein, das ist nicht möglich.

Weitere Informationen rund um die Trauung finden sie auch auf bayern – evangelisch