Es ist ein besonderes Kennzeichen der evangelischen Kirche, dass die Leitung der Gemeinde von Ehrenamtlichen und Hauptberuflichen gemeinsam wahrgenommen wird.
Der Kirchenvorstand wird alle sechs Jahre von den Mitgliedern der Gemeinde gewählt. Er leitet die Gemeinde gemeinsam mit den Hauptamtlichen der Gemeinde. In regelmäßigen Sitzungen entscheiden die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher über die Schwerpunkte des Gemeindelebens. So gibt der Kirchenvorstand seiner Kirchengemeinde ein Gesicht. Mit viel Leidenschaft und verschiedensten persönlichen Begabungen schafft er die Grundlage für ein lebendiges Gemeindeleben.
Der Kirchenvorstand trägt die Verantwortung für die Gemeinde, leitet und prägt sie. Er ist Impulsgeber und trifft Entscheidungen für die Gemeindearbeit. Menschen zum Glauben einzuladen und in die Gesellschaft hineinzuwirken – mit Neugier, Diskussionsbereitschaft, Offenheit für andere Menschen und Gottes Wirken. Mit deiner Wahl nimmst du Einfluss darauf, wer die Kirchengemeinde in der kommenden Amtsperiode leiten wird. Du sprichst den Ehrenamtlichen deiner Wahl dein Vertrauen aus und stärkst ihnen den Rücken für die Aufgaben, die vor ihnen liegen.
So wird gewählt
Wahlrecht haben alle Kirchenmitglieder ab 16 Jahren, die am 20. Oktober 2024 der Kirchengemeinde angehören, seit drei Monaten der Kirchengemeinde angehören und in die Wählerliste eingetragen sind. Konfirmierte Jugendliche haben das Wahlrecht bereits ab 14 Jahren.
Bis Ende September 2024 hat jeder eine Wahlbenachrichtigung mit allen Informationen und Unterlagen für die Briefwahl oder die Wahl im Wahllokal vor Ort erhalten.
Wichtig: Solltest Du keine Wahlbenachrichtigung erhalten, könnte das daran liegen, dass Du erst kurz vor der Wahl in die neue Gemeinde gezogen bist. Bitte dann im Pfarramt oder Gemeindebüro nachfragen, ob Du bereits in der Wählerliste stehst. Ggf. bittest Du darum, aufgenommen zu werden. Für die Wahlberechtigung muss der Wohnsitz seit drei Monaten – also seit dem 20. Juli 2024 – in der Gemeinde sein.
Wen wählen?
Die Wahlen für den Kirchenvorstand sind Personenwahlen. Du gibst Deine Stimmen einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten, die auf dem Stimmzettel der örtlichen Kirchengemeinde(n) verzeichnet sind. Den Stimmzettel erhältst Du mit den Wahlunterlagen zugeschickt.
Die Kandidaten für den Kirchenvorstandt Wiesentheid findest du unter: Kandidatinnen und Kandidaten für die Kirchenvorstandswahl